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Informationen
Aktuelles per 19.05.2026
Erneuerungswahlen Amtsdauer 01.07.2026 – 30.06.2030
Die Amtsdauer der Pensionskassenkommission richtet sich nach derjenigen des Gemeinderats der Gemeinde Horgen. Somit sind die Vertretungen in die Pensionskassenkommission ab dem 01.07.2026 bis 30.06.2030 zu wählen.
Arbeitnehmerseitig werden die Vertretungen durch die aktiv Versicherten bestimmt. Die bisherigen Arbeitnehmervertretungen, Manfred Rhiner, Sigi Müller und Sebastian Rufer stellen sich zur Wiederwahl. Susanne Egloff ist infolge Austritt per 31.05.2026 aus dem Amt ausgeschieden. In diesem Zuge sind wir auf Frasher Meka zugegangen, welcher in der kürzlich durchgeführten Ersatzwahl gegen Sebastian Rufer unterlegen ist. Frasher Meka stellt sich erneut für die Wahl in die Pensionskassenkommission zur Verfügung. Mit den vorgeschlagenen Kandidaten für die Arbeitnehmervertretungen kann das bisher erarbeitete Knowhow weitergeführt und Kontinuität sichergestellt werden.
Die Erneuerungswahl richtet sich nach dem Wahlreglement, gültig ab 01.12.2025, welches mit den übrigen Reglementen unter Downloads abrufbar ist. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Pensionskassenkommission sind im Organisationsreglement, gültig ab 31.12.2023, festgelegt.
Neben dem Vorschlag der Pensionskassenkommission können weitere Arbeitnehmende zur Wahl vorgeschlagen werden. Weitere Wahlvorschläge sind bis 05.06.2026 der Geschäftsstelle einzureichen. Das Kandidaturformular kann bei der Geschäftsstelle (Lukas Wiede, Assurinvest) bezogen werden. Erfolgen keine weiteren Wahlvorschläge, so erfolgt eine stille Wahl. Sollten weitere Vorschläge eintreffen, wird eine schriftliche und geheime Wahl gemäss Wahlreglement durchgeführt.
Bei Fragen zur Pensionskassenkommission oder zu den Wahlen steht der Geschäftsführer gerne zur Verfügung.
Aktuelles per 30.11.2025
Finanzielle Situation
Der geschätzte Deckungsgrad per 31.10.2025 liegt bei ca. 112%. Aufgrund dieser Schätzung ist der Spielraum für eine Zusatzverzinsung im Jahr 2025 trotz voraussichtlich guter Anlagerendite von 6.78% per 31.10.2025 eingeschränkt. Die Wertschwankungsreserven ist aktuell zu etwas mehr als 50% geäufnet, weshalb die Pensionskasse der Gemeinde Horgen weiterhin über eine eingeschränkte Risikofähigkeit verfügt. Es bedeutet, dass keine finanziellen Mittel für reglementarische Rentenerhöhungen vorhanden sind und bei den Versicherten ein definitiver Zinssatz im Jahr 2025 von 2.00% entschieden worden ist. Dieser liegt mit 0.75% leicht über dem BVG-Mindestzinssatz. Die Sicherheit der Pensionskasse hat stets oberste Priorität. Die laufenden Renten sind garantiert. Weitere Informationen zum Geschäftsjahr 2025 folgen im Juni 2026.
Entscheide zu Verzinsung und laufenden Renten
- Die definitive Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2025 beträgt 2.00% (BVG-Mindestzinssatz 2025: 1.25%)
- Die provisorische Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2026 beträgt 1.25% (BVG-Mindestzinssatz 2025: 1.25%)
- Der technische Zinssatz wird per 31.12.2025 bei 1.75% belassen
- Die versicherungstechnischen Grundlagen (VZ 2020 GT) bleiben per 31.12.2025 unverändert
- Die laufenden reglementarischen Renten werden per 01.01.2026 nicht der Teuerung angepasst
Stimmrechte
Die Pensionskasse weist jährlich ihr Stimmrechtsverhalten im Rahmen der Investitionen in Schweizer Aktiengesellschaften aus. Die entsprechende Übersicht finden Sie hier:
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Wichtige externe Links: Personalvorsorge
Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP
BVG-Gesetzestexte
Auffangeinrichtung
Vorsorgeforum
Schweizer Personalvorsorge
BVG-Auskünfte
Bundesamt für Sozialversicherung
Sicherheitsfonds BVG
PK-Cockpit: Web-Portal für Versicherte
Gemeinde Horgen
Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen
Entsorgung Zimmerberg
Zivilschutz Zimmerberg
Downloads
Jahresrechnung 2024
Jahresrechnung 2023
Jahresrechnung 2022
Kennzahlenübersichtsblatt 2023/2024
Informationsschreiben Dezember 2024
Anlagereglement, gültig ab 31.12.2023
Geschäfts- und Organisationsreglement, gültig ab 31.12.2023
Teilliquidationsreglement, gültig ab 01.01.2014
Wahlreglement, gültig ab 01.12.2025
Finanzierungsverordnung, gültig ab 01.01.2014
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven, gültig ab 31.12.2019
Vierteljährliche
Kennzahlen
31.03.2026
Versicherte
Rentner
Bilanzsumme
Deckungsgrad (geschätzt)
Performance 2026 pro rata
Verzinsung (provisorisch) 2026
697
339
CHF 280.2 Mio.
114.2%
-0.81%
1.25%
Versicherte
697
Rentner
339
Bilanzsumme
CHF 280.2 Mio.
Deckungsgrad (geschätzt)
114.2%
Performance 2026 pro rata
-0.81%
Verzinsung (provisorisch) 2026
1.25%
31.12.2025
Versicherte
Rentner
Bilanzsumme
Deckungsgrad per 31.12.2025 (provisorisch)
Performance 2025
Verzinsung 2025
694
334
CHF 281.6 Mio.
114.6%
9.7%
2.0%
Versicherte
694
Rentner
334
Bilanzsumme
CHF 281.6 Mio.
Deckungsgrad (provisorisch)
114.6%
Performance 2025
9.7%
Verzinsung 2025
2.0%
30.09.2025
Versicherte
Rentner
Bilanzsumme
Deckungsgrad per 30.09.2025 (geschätzt)
Performance 2025 pro rata
Verzinsung (provisorisch) 2025
687
325
CHF 273’344’153
111.00%
5.4%
1.25%
Versicherte
687
Rentner
325
Bilanzsumme
CHF 273’344’153
Deckungsgrad (geschätzt)
111.00%
Performance 2025 pro rata
5.4%
Verzinsung (provisorisch) 2025
1.25%
30.06.2025
Versicherte
Rentner
Bilanzsumme
Deckungsgrad (geschätzt)
Performance 2025 pro rata
Verzinsung (provisorisch) 2025
656
336
CHF 266’464’743
109.2%
3.8%
1.25%
Versicherte
656
Rentner
336
Bilanzsumme
CHF 266’464’743
Deckungsgrad (geschätzt)
109.2%
Performance 2025 pro rata
3.8%
Verzinsung (provisorisch) 2025
1.25%
31.03.2025
Versicherte
Rentner
Bilanzsumme
Deckungsgrad (geschätzt)
Performance 2025 pro rata
Verzinsung (provisorisch) 2025
661
317
CHF 266’958’989
109.4%
3.0%
1.25%
Versicherte
661
Rentner
317
Bilanzsumme
CHF 266’958’989
Deckungsgrad (geschätzt)
109.4%
Performance 2025 pro rata
3.0%
Verzinsung (provisorisch) 2025
1.25%
31.12.2024
Versicherte
Rentner
Bilanzsumme
Deckungsgrad
Performance
Verzinsung
636
312
CHF 258’453’582
106.8%
6.9%
1.50%
Versicherte
636
Rentner
312
Bilanzsumme
CHF 258’453’582
Deckungsgrad
106.8%
Performance
6.9%
Verzinsung
1.50%