Die Pensionskasse der Gemeinde Horgen besteht seit 1926. Im 2014 hat sie sich im Rahmen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge (2010) und den entsprechenden Auflagen verselbständigt und besteht seither als selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt.
Die Gemeinde Horgen ist eine der wenigen Zürcher Gemeinden, welche die berufliche Vorsorge noch mit einer eigenen Pensionskasse betreibt. Dabei spielen einfache Strukturen, Digitalisierung und kostengünstige Lösungen eine wichtige Rolle. Die Pensionskasse wird durch das oberste Organ, die Pensionskassenkommission, geleitet und durch externe Experten und Spezialisten unterstützt.
Vorsorgereglement
Das Vorsorgereglement bildet die reglementarische Basis und ist für sämtliche versicherten Personen identisch. Im Vorsorgeplan werden die Leistungen und
Finanzierung übersichtlich in Zahlen und Beträgen dargestellt und dienen als optimale Orientierung für die Beurteilung der persönlichen Vorsorgesituation.
Die Statuten regeln Name und Rechtsform der Pensionskasse, Zweck, Eckwerte der Vorsorge, Vermögen, Pensionskassenkommission, Kontrolle, Aufsicht und übrige Bestimmungen.